Infos zu Angelkarten
Durch die sich immerzu änderden Gesetze bezüglich der Angelei in Berlin und Brandenburg, sind bei vielen Kunden immer wieder Fragen über Rechte und Pflichten offen:

Für die Erlangung einer Angelkarte (Fischereierlaubnisscheins), ist das vorlegen eines gültigen Fischereischeins erforderlich. Hat man seinen Hauptwohnsitz im Land Berlin, bekommt man diesen Fischereischein leider nur auf dem Fischereiamt Berlin.(Adresse s.u.)

Voraussetzung zum erlangen des Fischereischeins ist:


Der Fischereischein A (Angler), Gültigkeit 5 Jahre liegt bei € 27,-
Der Fischereischein A (Angler), Gültigkeit 1 Jahr liegt bei € 18,-
Der Jugendfischereischein , Gültigkeit 1 Jahr (bis max.1 Tag vor dem 18.Geburtstag) liegt bei € 10,-

Weiterhin ist die eingeklebte Fischereiabgabemarke für das entsprechende Angeljahr nötig.
Fischereischein A : € 21,- für den Jugendfischereischein : € 4,- (Marken auch bei uns erhältlich)

Voraussetzung für den Jugendfischereischein ist:

Fischereiamt Berlin
Havelchaussee 149-151
14055 Berlin (Charlottenburg)
(Unter der Heerstraße / Stößensee-Brücke)
Tel : 030 / 300 699-0
Öffnungszeiten : Mo , Di , Do und Fr von 9.00 - 13.00 Uhr sowie Do von 14.00 bis 18.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung / Angelfischerei :

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/fischerei/angelfischen/

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würden wir uns über diese Informationen sehr freuen.

Kontakt : Team Angelhaus Koss

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